Diese Stellungnahme wurde durch die GHG beschlossen und wartet aktuell noch darauf, auch durch die FSVV beschlossen zu werden. Sie wurde gemeinschaftlich von mehreren Vertreter*innen beider Gruppen geschrieben.
Nachdem Zweifel darüber laut wurden, ob die Förderung und Mitveranstaltung des Ract!festival durch den Studierendenrat Tübingen rechtlich in Ordnung ist, freuen wir uns, zusammen mit der FSVV folgendes klarstellen zu können:
Sämtliche Zweifel wurden durch das Rektorat und die Rechtsabteilung der Uni wie erwartet klar zurückgewiesen. Der StuRa darf das Ract! ohne rechtliche Bedenken finanziell fördern und Mitveranstalter sein, wie zuvor auch schon der AStA.
Diese Haltung der Uni ist nicht neu und wurde unabhängig von den aktuellen Debatten schon im Vorfeld erfragt.
Da das Ract!-Festival ein Arbeitskreis des StuRas wie viele andere ist, sehen wir keinen Grund, ihn gesondert zu behandeln. Die Höhe der finanziellen Förderung bzw. die Förderung überhaupt ist das Ergebnis offizieller Beschlüsse, Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und die Berichterstattung ist transparent.
In diesem Sinne stellen wir uns auch ganz klar hinter die Finanzreferentin des StuRas, Christin Gumbinger, der Befangenheit in ihrem Amt vorgeworfen wurde, weil sie zusätzlich im AK Ract! tätig ist: In keiner ihrer Positionen trifft sie Entscheidungen alleine oder hat die Möglichkeit, StuRa-Beschlüsse zugunsten des Ract! zu beeinflussen. Da alle StuRa-Mitglieder sich in den Arbeitskreisen engagieren, lassen sich „Doppelrollen“ nicht vermeiden. In letzter Instanz wird die finanzielle Arbeit aller Arbeitskreise jedoch durch den StuRa bzw. seiner bevollmächtigten Vorsitzenden kontrolliert, weshalb Befangenheitsvorwürfe unbegründet sind.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei Christin Gumbinger für ihre mühsame und zeitaufwändige Arbeit als Finanzreferentin und beim AK Ract!, der jedes Jahr ein kulturell und politisch wertvolles Festival auf die Beine stellt.