Hier dokumentieren wir den Meinungsbeitrag eines unserer Aktivis bzgl. der letzten StuRa-Sitzung zur StudVV.
Bzgl. der Debatte um die Studentische Vollversammlung und die Auslegung der Satzung
Es macht ein wenig fassungslos, zu lesen, wie hier versucht wird, demokratische Strukturen der VS zu delegitimieren. Man ist es ja gewohnt, im StuRa-Bericht der Kupferblau regelmäßig von absurden Vorgängen zu lesen (an Stelle von inhaltlicher Arbeit als grammar Nazi die Sitzung noch mehr in die Länge ziehen, ernsthaft?), aber ein*e Senator*in, der*die den StuRa regelrecht vor der Studentischen Vollversammlung warnt, ist dann doch bemerkenswert.
Inhaltlich: Ja, es gibt eine Antragsfrist von drei Tagen nach §6 (2) der Satzung. Ungefähr so wie im StuRa. Und so wie im StuRa gilt das auch in der StudVV natürlich nicht für Änderungsanträge! Diese Praxis ist nichts neues, wurde auch in dieser StudVV von der Sitzungsleitung zu Beginn vorgeschlagen und von der Versammlung selbst bestätigt. Es wäre darüber hinaus absolut hirnrissig, für ÄAs eine Antragsfrist zu setzen, die mit der Frist für normale Anträge übereinstimmt. Wie sollte man denn dann z.B. auf einen Antrag reagieren können, der 3 Tage vor der Sitzung um 23:59 eintrifft?
Ja, die StudVV berät die Verfasste Studierendenschaft und kann Empfehlungen an ihre Organe geben. Daraus abzuleiten, sie stünde in irgendeiner Weise „weiter unten“ als der Studierendrat, dieser müsse sich eigentlich gar nicht mit ihr beschäftigen oder könne ganz einfach über ihre Beschlüsse hinwegsehen, ist aber ein fataler Fehlschluss. Dass ein paar gewählte Vertreter*innen meinen, ein exklusives Treffen von 21 Stimmberechtigten habe mehr (demokratische) Legitimität als eine Vollversammlung, auf der alle anwesenden Studis abstimmen können, ist absurd, bezeichnend und bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung.
Das Gefühl bleibt, es geht bei Alledem gar nicht darum, ob eine VV „mit rechten Dingen“ zugeht oder gar um einen ehrenwerten Kampf für die Einhaltung der Satzung, sondern vielmehr um einen Kampf gegen die (schon zu genüge eingeschränkte) Studentische Vollversammlung und damit letztlich gegen Versuche basisdemokratischer Organisation innerhalb der Verfassten Studierendenschaft – und zwar vor allem dann, wenn diese nicht so abstimmt, wie man selbst es gerne hätte (besonders interessant übrigens, wie entschieden sich eine Hochschulgruppe gegen Forderungen nach effektiver Nachhaltigkeit stellen kann, die sich selbst seit neuestem auch im Kampf gegen den Klimawandel sieht). Dieses Vorgehen ist übrigens nicht neu. Im letzten Jahr versuchte beispielsweise die Liberale Hochschulgruppe mit der Behauptung, die Sitzungsleitung sei nicht korrekt bestimmt worden, die gesamte Vollversammlung für ungültig zu erklären.
Letztlich steht im Mittelpunkt also die Frage, was als demokratisch legitimiert/erwünscht gilt und was nicht: Eine offene Versammlung, in der es keine Rolle spielt, ob mensch gewählt ist oder nicht, in der alle mitsprechen und abstimmen können – oder ein Gremium, das sich zweiwöchentlich trifft, um über Rechtschreibung und Tassen zu diskutieren, in dem 21 Leute sitzen, die das Glück hatten, auf einer Wahlliste einen der oberen Plätze zu ergattern, die sich für nichts, was sie dort tun, verantworten müssen und denen anscheinend in Teilen die Amtsbezeichnung gerade etwas zu Kopf steigt?
Auf diese Frage gibt übrigens die so gern erwähnte Satzung der Verfassten Studierendenschaft eine erstaunlich eindeutige Anwort: „Grundlegend für die Arbeit der Organe der Studierendenschaft sind Partizipation und Toleranz.“
Der Meinungsbeitrag wurde zunächst auf Facebook auf einem privaten Account veröffentlicht und hier mit Erlaubnis des Aktivis dokumentiert. Der Meinungsbeitrag wurde auf keinem GHG-Treffen abgestimmt und spiegelt daher nicht zwingend und in allen Punkten die gesamte GHG wieder.