Beschlossen und verfasst in unserer Sitzung am 30.04.2019. Die Stellungnahme gibt die Position der Mehrheit an dessen Entstehung Beteiligten wieder.
Die Grüne Hochschulgruppe Tübingen spricht sich gegen eine generelle Nennung von Klarnamen in Verbindung mit Redebeiträgen in den öffentlichen Protokollen des StuRa aus. Statt einer Art Transkript aller Redebeiträge soll für jede Sitzung ein Protokoll angefertigt werden, das einen kurzen, aber präzisen Überblick über die jeweilige Debatte/Fragestellung gibt. Der StuRa soll nicht primär der Selbstdarstellung von Einzelpersonen dienen, sondern der Erarbeitung und Umsetzung von gemeinsamen (politischen) Inhalten. Wir schlagen vor, dass Rät*innen, welche mit ihren Äußerungen namentlich im Protokoll genannt werden wollen, dies vor ihrem Redebeitrag mitteilen.
Im Einzelnen lehnen wir ab, …
– Vor- und Nachnamen / Vornamen mit jeweiliger Gruppe in Verbindung mit Redebeiträgen zu protokollieren. Wir würden Klarnamenprotokolle als geradezu grotesk empfinden, nachdem sich der Studierendenrat auf Anraten der Universität (Datenschutzbeauftrager) zu rein hochschulöffentlichen Wahlen entschieden hat. Eine einfache Suche über Suchmaschinen wie z.B. Ecosia würde genügen, um herauszufinden, was welche Person wann für welche Gruppe im StuRa getan/gesagt hat – und das mindestens für Jahrzehnte. Da der weitere Lebensweg der Studierenden nicht absehbar ist, sollten solche Informationen nicht personenbezogen für zukünftige Arbeitgerber*innen einsehbar sein. Das Wissen, eigenes Handeln auf Jahrzehnte im Netz und amtlich festzuhalten, führt zu (Selbst)Zensur. Klarnamenprotokolle bedeuten, wenn sie zuverlässig ausgeführt werden sollen, zudem eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der protokollierenden Person.
– rein hochschulöffentliche Protokolle, um per Klarnamen zu protokollieren. Die für ein solches Verfahren notwendige Vertraulichkeit kann bei rund 30.000 Studierenden nicht sichergestellt sein. Eine funktionierende Zusammenarbeit mit anderen Studierendenschaften wird durch nicht-öffentliche Protokolle unnötig erschwert.
– Vornamen in Verbindung mit Redebeiträgen zu protokollieren. Aufgrund der überschaubaren Größe des StuRa wäre eine eindeutige Zuordnung weiterhin problemlos möglich und bietet daher wenig Schutz.
– die Gruppe in Verbindung mit Redebeiträgen zu protokollieren. Während dieses Vorgehen einen begrenzten Schutz für Mitglieder der größeren Wahllisten bedeutet, wären bspw. Rät*innen einer Wahlliste mit nur einem Sitz weiterhin eindeutig identifizierbar. Dieser Vorteil für größere Wahllisten ist nicht wünschenswert.
Eine „Pro-Choice“-Lösung hat aus unserer Sicht folgende Vorteile:
- Größere Wahlfreiheit für alle
- Gleiche Schutzfunktion für alle, unabhängig von Anzahl der erreichten Sitze
- Kein Profilierungsdruck über Protokolle: Gesagtes muss nicht „von der richtigen Gruppe“ wiederholt werden
- Auch unpopuläre Aussagen – insbesondere verwaltungstechnischer Natur – werden nicht einer Gruppe, sondern dem Gremium an sich zugeordnet
- Keine Steno-Protokollführung
Zum Schluss möchten wir unseren Unmut über diese Debatte ausdrücken. Auch wenn wir innerhalb unserer Gruppe uns nicht völlig einig waren, so waren sich doch alle einig darüber, dass in der hierauf aufgewendeten Zeit hochschulpolitisch relevante Arbeit hätte erledigt werden können. Dass sich der StuRa derart wichtig hält, dass eine Beschäftigung stets um ihn selbst und die Abstimmungsmodalitäten einzelner Wahllisten drehen, anstatt um Inhalte, lähmt uns und die Tübinger Studierendenschaft.
Für Rückfragen stehen wir unter Kontakt zur Verfügung.